Der Rundfunkbeitrag ist eine Pflichtabgabe pro Wohnung – nicht pro Person und nicht pro Gerät. Wer hier Briefe ignoriert, riskiert Vollstreckungen.
1. Anmeldeaufforderung
Bist du in eine neue Wohnung gezogen und ein anderer Mitbewohner zahlt schon? Dann musst du nicht zusätzlich anmelden. Antworte mit der Beitragsnummer des zahlenden Mitbewohners.
2. Festsetzungsbescheid
Erst dieser Bescheid ist eine offizielle Forderung. Du hast einen Monat Widerspruchsfrist. Achte darauf, ob die Wohnung wirklich von dir bewohnt wurde und ob der Zeitraum korrekt ist.
3. Befreiung beantragen
Wer Bürgergeld, BAföG, Grundsicherung, Sozialhilfe oder bestimmte Renten bekommt, kann sich befreien lassen. Wichtig: Befreiung wirkt nicht rückwirkend – Antrag spätestens 2 Monate nach Bewilligung der Sozialleistung stellen.
4. Ermäßigung
Menschen mit bestimmten Behinderungen (Merkzeichen RF) zahlen nur ein Drittel des Beitrags. Auch das musst du aktiv beantragen.
5. Mahnung und Vollstreckung
Reagierst du nicht, folgen Mahnung und – ohne weitere Vorwarnung – die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher. Spätestens jetzt unbedingt schriftlich reagieren und ggf. Ratenzahlung beantragen.
6. Doppelt zahlen verhindern
Bei Umzug, Heirat oder Auszug der Eltern: aktive Abmeldung ist Pflicht. Sonst läuft der Beitrag weiter, auch wenn die Wohnung längst aufgelöst ist.