Behörden · 4 Min. Lesezeit

Post vom Rundfunkbeitrag (ehem. GEZ): Was wirklich Pflicht ist

Anmeldung, Befreiung, Festsetzungs­bescheid: So gehst du richtig mit Briefen vom Beitragsservice um.

Du hast selbst so einen Brief?

Brief kostenlos erklären lassen

Der Rundfunkbeitrag ist eine Pflichtabgabe pro Wohnung – nicht pro Person und nicht pro Gerät. Wer hier Briefe ignoriert, riskiert Vollstreckungen.

1. Anmeldeaufforderung

Bist du in eine neue Wohnung gezogen und ein anderer Mitbewohner zahlt schon? Dann musst du nicht zusätzlich anmelden. Antworte mit der Beitragsnummer des zahlenden Mitbewohners.

2. Festsetzungs­bescheid

Erst dieser Bescheid ist eine offizielle Forderung. Du hast einen Monat Widerspruchsfrist. Achte darauf, ob die Wohnung wirklich von dir bewohnt wurde und ob der Zeitraum korrekt ist.

3. Befreiung beantragen

Wer Bürgergeld, BAföG, Grundsicherung, Sozialhilfe oder bestimmte Renten bekommt, kann sich befreien lassen. Wichtig: Befreiung wirkt nicht rückwirkend – Antrag spätestens 2 Monate nach Bewilligung der Sozialleistung stellen.

4. Ermäßigung

Menschen mit bestimmten Behinderungen (Merkzeichen RF) zahlen nur ein Drittel des Beitrags. Auch das musst du aktiv beantragen.

5. Mahnung und Vollstreckung

Reagierst du nicht, folgen Mahnung und – ohne weitere Vorwarnung – die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher. Spätestens jetzt unbedingt schriftlich reagieren und ggf. Ratenzahlung beantragen.

6. Doppelt zahlen verhindern

Bei Umzug, Heirat oder Auszug der Eltern: aktive Abmeldung ist Pflicht. Sonst läuft der Beitrag weiter, auch wenn die Wohnung längst aufgelöst ist.

So sieht das in echt aus

Rundfunkbeitrag

Im Brief steht

Für den Zeitraum … wird der Rundfunkbeitrag festgesetzt."

Einfach erklärt

Der Beitragsservice verlangt einen bestimmten Betrag für einen bestimmten Zeitraum. Prüfe, ob du in dieser Zeit dort gewohnt hast.

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Häufige Fragen

Muss ich immer selbst zahlen?
Nein. Der Beitrag wird pro Wohnung erhoben. Zahlt jemand anderes in deiner Wohnung, gib die Beitragsnummer an.
Kann ich mich befreien lassen?
Wer Bürgergeld, BAföG, Grundsicherung oder bestimmte Renten bezieht, kann sich befreien lassen. Wichtig: rechtzeitig nach Bewilligung beantragen.
Wie lange gilt die Widerspruchsfrist?
Ein Monat ab Zugang des Festsetzungsbescheids.
Was passiert, wenn ich nicht reagiere?
Es folgen Mahnung und – ohne weitere Vorwarnung – die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher.
Muss ich beim Umzug etwas tun?
Ja. Melde dich aktiv um oder ab. Sonst läuft der Beitrag weiter.

Briefbegleiter hilft dir, Briefe besser zu verstehen. Briefbegleiter ersetzt keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder medizinische Beratung. Bei wichtigen Entscheidungen oder laufenden Fristen solltest du zusätzliche fachliche Hilfe prüfen.

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