Ablehnungen der gesetzlichen Krankenkasse werden in mehr als 40 % der Widersprüche teilweise oder ganz aufgehoben. Ein Widerspruch lohnt sich fast immer.
Schritt 1: Begründung verlangen
Steht im Brief keine ausführliche Begründung, fordere sie schriftlich an. Die Kasse muss erklären, warum sie die Leistung ablehnt und auf welche Gutachten sie sich stützt.
Schritt 2: Gutachten anfordern
Oft beruht die Ablehnung auf einem Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD). Du hast ein Recht darauf, dieses Gutachten zu erhalten – am besten gemeinsam mit deinem Arzt oder deiner Ärztin durchgehen.
Schritt 3: Widerspruch innerhalb eines Monats
Die Frist beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheids. Inhalt:
- Klarer Widerspruch gegen den Bescheid
- Eine Begründung – wenn nötig mit ärztlicher Stellungnahme
- Bitte, dir vor einer Entscheidung Akteneinsicht zu gewähren
Schritt 4: Genehmigungsfiktion (§ 13 Abs. 3a SGB V)
Beantragst du eine Leistung und reagiert die Kasse nicht innerhalb von 3 Wochen (bzw. 5 Wochen mit MD-Gutachten), gilt die Leistung als genehmigt. Viele Versicherte wissen das nicht.
Schritt 5: Sozialgericht
Lehnt die Kasse auch nach Widerspruch ab, kannst du innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht erheben. Das Verfahren ist kostenfrei und es besteht kein Anwaltszwang.
Beratungsstellen
Die Unabhängige Patientenberatung (UPD), die Verbraucherzentrale und Sozialverbände wie VdK oder SoVD helfen kostenlos oder gegen geringen Beitrag.