Krankenkasse · 5 Min. Lesezeit

Krankenkasse lehnt eine Leistung ab – was jetzt?

Heilmittel, Hilfsmittel, Reha, Krankengeld: Wenn die Kasse Nein sagt, hast du oft gute Chancen mit einem Widerspruch.

Du hast selbst so einen Brief?

Brief kostenlos erklären lassen

Ablehnungen der gesetzlichen Krankenkasse werden in mehr als 40 % der Widersprüche teilweise oder ganz aufgehoben. Ein Widerspruch lohnt sich fast immer.

Schritt 1: Begründung verlangen

Steht im Brief keine ausführliche Begründung, fordere sie schriftlich an. Die Kasse muss erklären, warum sie die Leistung ablehnt und auf welche Gutachten sie sich stützt.

Schritt 2: Gutachten anfordern

Oft beruht die Ablehnung auf einem Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD). Du hast ein Recht darauf, dieses Gutachten zu erhalten – am besten gemeinsam mit deinem Arzt oder deiner Ärztin durchgehen.

Schritt 3: Widerspruch innerhalb eines Monats

Die Frist beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheids. Inhalt:

  • Klarer Widerspruch gegen den Bescheid
  • Eine Begründung – wenn nötig mit ärztlicher Stellungnahme
  • Bitte, dir vor einer Entscheidung Akteneinsicht zu gewähren

Schritt 4: Genehmigungsfiktion (§ 13 Abs. 3a SGB V)

Beantragst du eine Leistung und reagiert die Kasse nicht innerhalb von 3 Wochen (bzw. 5 Wochen mit MD-Gutachten), gilt die Leistung als genehmigt. Viele Versicherte wissen das nicht.

Schritt 5: Sozialgericht

Lehnt die Kasse auch nach Widerspruch ab, kannst du innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht erheben. Das Verfahren ist kostenfrei und es besteht kein Anwaltszwang.

Beratungsstellen

Die Unabhängige Patientenberatung (UPD), die Verbraucherzentrale und Sozialverbände wie VdK oder SoVD helfen kostenlos oder gegen geringen Beitrag.

So sieht das in echt aus

Krankenkasse

Im Brief steht

Die Kostenübernahme kann nicht bewilligt werden."

Einfach erklärt

Die Krankenkasse sagt, dass sie die Kosten nicht übernimmt. Du solltest prüfen, warum und ob du reagieren kannst.

MD-Gutachten

Im Brief steht

Nach sozialmedizinischer Begutachtung ist die medizinische Notwendigkeit nicht erkennbar."

Einfach erklärt

Der Medizinische Dienst hält die Leistung nicht für notwendig. Du kannst das Gutachten anfordern und mit deiner Ärztin besprechen.

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Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit für einen Widerspruch?
Ein Monat ab Zugang des Ablehnungsbescheids. Ohne oder mit fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung kann sich die Frist auf ein Jahr verlängern.
Muss ich zum Arzt, bevor ich Widerspruch einlege?
Nicht zwingend. Eine ärztliche Stellungnahme stärkt aber deinen Widerspruch. Frag deine Ärztin oder deinen Arzt, ob eine kurze Begründung möglich ist.
Was ist das MD-Gutachten?
Das Gutachten des Medizinischen Dienstes ist die medizinische Bewertung, auf die sich die Kasse stützt. Du hast ein Recht, es zu lesen.
Was heißt Genehmigungsfiktion?
Reagiert die Kasse nicht innerhalb von 3 Wochen (5 mit Gutachten) auf deinen Antrag, gilt die Leistung nach § 13 Abs. 3a SGB V als genehmigt.
Brauche ich einen Anwalt für eine Klage?
Vor dem Sozialgericht besteht kein Anwaltszwang. Das Verfahren ist für Versicherte grundsätzlich kostenfrei.

Briefbegleiter hilft dir, Briefe besser zu verstehen. Briefbegleiter ersetzt keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder medizinische Beratung. Bei wichtigen Entscheidungen oder laufenden Fristen solltest du zusätzliche fachliche Hilfe prüfen.

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