Wohnen · 6 Min. Lesezeit

Nebenkosten­abrechnung prüfen: Diese 7 Posten lohnen sich

Jede zweite Nebenkostenabrechnung ist fehlerhaft. Was umlagefähig ist – und was du beim Vermieter zurückfordern kannst.

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Studien zeigen: Mehr als die Hälfte aller Betriebskosten­abrechnungen enthalten Fehler – meist zu Lasten der Mieter. Eine Prüfung lohnt sich fast immer.

1. Frist beachten

Die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungs­zeitraums vorliegen. Kommt sie später, sind Nachforderungen meist nicht mehr durchsetzbar.

2. Umlagefähigkeit prüfen

Nicht alles, was der Vermieter zahlt, darf umgelegt werden. Verwaltungskosten, Reparaturen, Instandhaltung und Bankgebühren sind nicht umlagefähig.

3. Verteilerschlüssel

Im Mietvertrag steht, ob nach Quadratmeter, Personenzahl oder Verbrauch abgerechnet wird. Prüfe, ob das eingehalten wurde.

4. Heiz- und Warmwasserkosten

Mindestens 50 %, höchstens 70 % nach Verbrauch. Sonst darfst du 15 % der Kosten kürzen (§ 12 HeizkostenV).

5. Belegeinsicht verlangen

Du hast Anspruch darauf, alle Rechnungen einzusehen. Verweigert der Vermieter die Einsicht, kannst du Zahlungen zurückhalten, bis er sie gewährt.

6. Häufige Fehler

  • Leerstehende Wohnungen werden auf Mieter umgelegt (nicht erlaubt)
  • Doppelte Abrechnung gleicher Posten
  • Falscher Abrechnungs­zeitraum
  • Hausmeister­kosten enthalten unzulässige Reparaturarbeiten

7. Widerspruch einlegen

Du hast 12 Monate ab Zugang, um schriftlich Einwände zu erheben. Mietervereine und Verbraucherzentralen unterstützen für kleines Geld.

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Häufige Fragen

Bis wann muss die Abrechnung vorliegen?
Spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Kommt sie später, sind Nachforderungen meist nicht mehr durchsetzbar.
Wie lange kann ich widersprechen?
Du hast 12 Monate ab Zugang, um Einwände schriftlich zu erheben.
Welche Kosten sind nicht umlagefähig?
Verwaltungskosten, Reparaturen, Instandhaltung, Bankgebühren und Kosten für leerstehende Wohnungen darf der Vermieter nicht auf dich umlegen.
Kann ich Belege einsehen?
Ja. Du hast ein Recht auf Einsicht in alle Rechnungen. Verweigert der Vermieter die Einsicht, darfst du Zahlungen zurückhalten.
Was ist bei Heizkosten wichtig?
Mindestens 50 %, höchstens 70 % nach Verbrauch. Sonst darfst du 15 % der Kosten kürzen (§ 12 HeizkostenV).

Briefbegleiter hilft dir, Briefe besser zu verstehen. Briefbegleiter ersetzt keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder medizinische Beratung. Bei wichtigen Entscheidungen oder laufenden Fristen solltest du zusätzliche fachliche Hilfe prüfen.

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