Studien zeigen: Mehr als die Hälfte aller Betriebskostenabrechnungen enthalten Fehler – meist zu Lasten der Mieter. Eine Prüfung lohnt sich fast immer.
1. Frist beachten
Die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Kommt sie später, sind Nachforderungen meist nicht mehr durchsetzbar.
2. Umlagefähigkeit prüfen
Nicht alles, was der Vermieter zahlt, darf umgelegt werden. Verwaltungskosten, Reparaturen, Instandhaltung und Bankgebühren sind nicht umlagefähig.
3. Verteilerschlüssel
Im Mietvertrag steht, ob nach Quadratmeter, Personenzahl oder Verbrauch abgerechnet wird. Prüfe, ob das eingehalten wurde.
4. Heiz- und Warmwasserkosten
Mindestens 50 %, höchstens 70 % nach Verbrauch. Sonst darfst du 15 % der Kosten kürzen (§ 12 HeizkostenV).
5. Belegeinsicht verlangen
Du hast Anspruch darauf, alle Rechnungen einzusehen. Verweigert der Vermieter die Einsicht, kannst du Zahlungen zurückhalten, bis er sie gewährt.
6. Häufige Fehler
- Leerstehende Wohnungen werden auf Mieter umgelegt (nicht erlaubt)
- Doppelte Abrechnung gleicher Posten
- Falscher Abrechnungszeitraum
- Hausmeisterkosten enthalten unzulässige Reparaturarbeiten
7. Widerspruch einlegen
Du hast 12 Monate ab Zugang, um schriftlich Einwände zu erheben. Mietervereine und Verbraucherzentralen unterstützen für kleines Geld.