Ein Mieterhöhungsschreiben ist kein Vertrag, sondern ein Verlangen. Du musst zustimmen, damit es wirksam wird – und vorher prüfen, ob es überhaupt zulässig ist.
1. Form prüfen
Die Erhöhung muss schriftlich kommen, an alle Mieter im Vertrag adressiert und begründet sein – etwa mit Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Sachverständigengutachten.
2. Wartezeit beachten
Die letzte Mieterhöhung muss mindestens 15 Monate her sein, und der jetzige Betrag muss seit mindestens 12 Monaten unverändert gelten.
3. Kappungsgrenze
Innerhalb von 3 Jahren darf die Miete maximal um 20 % steigen – in vielen Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt nur um 15 %.
4. Ortsübliche Vergleichsmiete
Die neue Miete darf nicht über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese findest du im örtlichen Mietspiegel deiner Stadt oder Gemeinde.
5. Überlegungsfrist
Du hast Zeit bis zum Ende des übernächsten Monats nach Zugang, um zuzustimmen. Bei Zugang im März kannst du also bis Ende Mai entscheiden.
6. Was tun bei Zweifeln?
Stimme nicht vorschnell zu. Mietervereine prüfen das Schreiben für wenige Euro Mitgliedsbeitrag – und lohnen sich schon bei einer einzigen unzulässigen Erhöhung.
7. Was passiert ohne Zustimmung?
Der Vermieter kann auf Zustimmung klagen. Dann prüft das Gericht das Schreiben. Ist es formal fehlerhaft, ist die Erhöhung unwirksam – ganz ohne Risiko für dich.