Inkasso & Mahnungen · 4 Min. Lesezeit

Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid – die Unterschiede

Drei Briefe, die oft verwechselt werden. Was sie bedeuten, welche Fristen gelten und ab wann es ernst wird.

Du hast selbst so einen Brief?

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Briefe zu offenen Forderungen folgen einer klaren Reihenfolge. Wer den Unterschied kennt, weiß auch, wann er noch reagieren kann.

1. Zahlungserinnerung

Höflicher Hinweis, dass eine Rechnung offen ist. Hat keine rechtliche Bedeutung. Du kommst dadurch noch nicht in Verzug.

2. Mahnung

Setzt dich in Verzug, wenn du nach Fälligkeit nicht gezahlt hast. Ab jetzt fallen Verzugszinsen und ggf. Mahnkosten an. Achtung: Bei Verbrauchern entstehen Verzugs­zinsen oft bereits 30 Tage nach Erhalt der Rechnung – auch ohne Mahnung.

3. Inkasso­schreiben

Ein Inkassobüro mahnt im Auftrag des Gläubigers. Du musst die berechtigten Hauptforderung und gesetzliche Mahnkosten zahlen – aber prüfen, ob die geforderten Inkassokosten und Zinsen wirklich angemessen sind. Oft sind sie überzogen.

4. Mahnbescheid

Ein gelber Umschlag vom Amtsgericht. Jetzt wird es ernst. Du hast 2 Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen – das geht mit dem beiliegenden Formular. Ohne Widerspruch folgt:

5. Vollstreckungs­bescheid

Ebenfalls gelber Umschlag. Damit kann der Gläubiger pfänden lassen (Lohn, Konto, Sachen). Du hast erneut nur 2 Wochen, um Einspruch einzulegen.

6. Pfändung

Wird ohne Vorwarnung vollstreckt? Dann liegt vermutlich ein älterer Vollstreckungs­bescheid vor, den du nicht beachtet hast. Schuldnerberatungs­stellen helfen kostenlos weiter.

Tipp: Reagiere immer schriftlich und schicke per Einwurf-Einschreiben, damit du im Zweifel beweisen kannst, dass du gehandelt hast.

So sieht das in echt aus

Inkasso

Im Brief steht

Wir fordern Sie letztmalig zur Zahlung der offenen Forderung auf."

Einfach erklärt

Das Inkassounternehmen verlangt Geld von dir. Prüfe zuerst, ob die Forderung stimmt, bevor du bezahlst.

Mahnbescheid

Im Brief steht

Gegen diesen Mahnbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch erheben."

Einfach erklärt

Du hast 2 Wochen Zeit, dem Mahnbescheid zu widersprechen. Nutze dafür das Formular, das dem Brief beiliegt.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Mahnung und Mahnbescheid?
Eine Mahnung ist eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung. Ein Mahnbescheid kommt im gelben Umschlag vom Amtsgericht – ab hier gelten kurze Fristen.
Wie lange habe ich Zeit für einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid?
Zwei Wochen ab Zustellung. Das Formular liegt dem Mahnbescheid bei.
Muss ich Inkassokosten immer zahlen?
Grundsätzlich nur die Hauptforderung und angemessene Kosten. Überzogene Inkasso- oder Anwaltskosten kannst du bestreiten.
Was passiert bei einem Vollstreckungsbescheid?
Damit kann gepfändet werden (Lohn, Konto, Sachen). Auch dagegen hast du zwei Wochen Zeit für einen Einspruch.
Wann verjähren Forderungen?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre und endet zum Jahresende. Eine Rechnung aus 2022 wäre Ende 2025 verjährt – sofern keine Hemmung eingetreten ist.
Sollte ich reagieren, auch wenn die Forderung stimmt?
Ja. Ein Schweigen führt oft zu höheren Kosten und Vollstreckung. Selbst wenn du zahlen willst, ist eine schriftliche Rückmeldung oder Ratenzahlung sinnvoll.

Briefbegleiter hilft dir, Briefe besser zu verstehen. Briefbegleiter ersetzt keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder medizinische Beratung. Bei wichtigen Entscheidungen oder laufenden Fristen solltest du zusätzliche fachliche Hilfe prüfen.

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