Wohnen & Miete
Kaution nicht zurückbekommen – Abrechnung verstehen
Nach dem Auszug kommt statt Rückzahlung oft eine kompliziertere Abrechnung – oder gar nichts. Briefbegleiter erklärt dir die Kautionsabrechnung deines Vermieters und zeigt, welche Positionen zulässig sind.
- Zulässige und unzulässige Abzüge unterscheiden
- Fristen und Zinsen klar dargestellt
- Konkrete nächste Schritte für die Rückforderung
Du hast selbst so einen Brief?
Brief kostenlos erklären lassenTypische Positionen in der Kautionsabrechnung
- Ausstehende Miete oder Betriebskostennachzahlung
- Schäden über normale Abnutzung hinaus
- Schönheitsreparaturen (nur bei wirksamer Klausel)
- Zinsen auf die Kaution
Lade deinen Brief hoch und erhalte eine Erklärung in einfacher Sprache.
Jetzt Brief hochladenDeine Optionen, wenn nichts kommt
- Schriftliche Aufforderung mit Frist (Einwurf-Einschreiben)
- Mahnung mit weiterer Frist
- Beratung bei Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht
- Ggf. gerichtliches Mahnverfahren oder Klage
Häufige Fragen
- Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
- Der Vermieter darf einen angemessenen Prüfzeitraum von in der Regel 3 bis 6 Monaten nach Auszug haben. Danach ist die Kaution samt Zinsen fällig, sofern keine berechtigten Forderungen bestehen.
- Was zählt zu berechtigten Abzügen?
- Offene Miete, ausstehende Nebenkostennachzahlungen, tatsächliche Schäden über normale Abnutzung hinaus. Schönheitsreparaturen dürfen nur bei wirksamer Klausel im Mietvertrag verlangt werden.
- Was ist normale Abnutzung?
- Kleine Kratzer im Parkett, leichte Gebrauchsspuren, altersbedingtes Vergilben – dafür darf nichts abgezogen werden. Erst deutlich über normale Abnutzung hinaus wird es zum Schaden.
- Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?
- Schriftliche Aufforderung mit Frist (z. B. 14 Tage) und Nachweis (Einwurf-Einschreiben). Danach kann eine Mahnung, ein Mahnbescheid oder die Klage folgen – häufig hilft eine Beratung durch Mieterverein oder Rechtsanwalt.
- Muss die Kaution verzinst werden?
- Ja. Die Kaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters mit üblichen Zinsen angelegt werden. Die Zinsen stehen dem Mieter zu.
Briefbegleiter hilft dir, Briefe besser zu verstehen. Briefbegleiter ersetzt keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder medizinische Beratung. Bei wichtigen Entscheidungen oder laufenden Fristen solltest du zusätzliche fachliche Hilfe prüfen.